Die Renteninformation
In dem jährlichen Schreiben zur Renteninformation finden Sie Prognosen zu Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Basis der Berechnung sind dabei die sogenannten Entgeltpunkte: Während Ihres Erwerbslebens sammeln Sie diese Punkte entsprechend Ihres Verdienstes. Entspricht Ihr Verdienst exakt dem Durchschnittsverdienst in Deutschland, bekommen Sie genau einen Entgeltpunkt auf Ihr Rentenkonto. Verdienen Sie 50% des Durchschnittseinkommens, bekommen Sie einen halben Entgeltpunkt. Verdienen Sie 50% mehr, bekommen Sie 1,5 Entgeltpunkte.
Jedem dieser Entgeltpunkte steht ein Rentenwert gegenüber: Aktuell beträgt er 31,03 Euro in den alten Bundesländern und 29,69 Euro in den neuen. Bei 40 Entgeltpunkten beträgt Ihre Rente also 1.241,20 Euro im Westen und 1.187,60 Euro im Osten.
Entscheidend für die tatsächliche Rentenhöhe ist außerdem der Zugangsfaktor: Er kommt zum Tragen, wenn Sie früher in Rente gehen – dann verringert sich die Rente – oder aber bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiter arbeiten – dann erhöht sich die Rente.
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Rentenantrag stellt, muss Abschläge bei der gesetzlichen Rente einplanen. Der Abzug beträgt bei der Regelaltersrente 0,3 % für jeden Monat, den der Antragsteller früher aufhört zu arbeiten. Da der Rentenbeginn schrittweise angehoben wird, ergibt sich daraus ein Abschlag zwischen 7,5 % und maximal 14,4 %. Der Abzug gilt für den Rentner lebenslang, auch wenn er das Alter für den regulären Rentenbeginn erreicht hat.
Rente mit 67 : volle Rente
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1.172,52 € |
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Rente mit 65 : 7,2 % Abschlag
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1.066,33 € | |
Rente mit 63 : 14, 4% Abschlag
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986,69 € | |
Brutto - Rente |
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Beachten Sie, es werden noch Lohn.-Einkommensteuer und Beiträge der Kranken.-Pflegeversicherung abgezogen.
Der Abzug hängt vom Familienstand und evtl. anderen Einkünften ab. |
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Es handelt sich bei dem Ergebnis um Näherungswerte. Es wird der Durchschnittsverdienst der deutschen Bevölkerung 2015 (Ost: 29.359 € / West: 34.857 €) zur Berechnung herangezogen. Ebenso werden die Veränderungen des Jahresbruttogehalts nicht berücksichtigt. Eine genaue Ermittlung kann nur auf Basis Ihres persönlichen Versicherungsverlaufs in der gesetzlichen Rentenversicherung erstellt werden.
Sie muss mit vielen Annahmen arbeiten: So wird bei der zukünftigen Rente unterstellt, dass Sie weiterhin in dem Umfang arbeiten wie in den Jahren zuvor. Zugleich ist unklar, welche Rentenanpassungen es in den kommenden Jahren geben wird. Deshalb können die Zukunftswerte nur eine grobe Orientierung darstellen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Rentenhöhe für eine volle Erwerbsminderung angegeben – bei einer nur teilweisen Erwerbsminderung liegt die Rente deutlich niedriger.
Rund 5,5 Millionen weitere Rentenzahlungen liegen unter 700 Euro. Über 8,3 Millionen Rentner erhalten derzeit eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 670 Euro
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