Warum eine Berufsunfähigkeitsrente ?

 

 

Selbst wenn Sie bereits eine Unfallversicherung oder eine Pflegeversicherung haben oder gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit damit nicht oder zumindest nicht ausreichend abgesichert.

 

So kümmert sich keine dieser Versicherungen um den finanziellen Ausgleich Ihres Einkommensverlustes, wenn Sie durch einen Unfall oder Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Oder anders formuliert, im Fall einer Berufsunfähigkeit müssen Sie ohne eine BU mit wesentlich weniger oder vielleicht gar keinem Einkommen auskommen.

 

Das spricht für die  BU

  • Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
  • Monatliche Rente ab 50% Berufsunfähigkeit

 

Hohes Risiko – wenig Schutz vom Staat. Diese Fakten zum Thema Berufsunfähigkeit zeigen Ihnen, wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, um Ihr Einkommen abzusichern:

  • Jeder fünfte Berufstätige wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Es kann jeden treffen, unabhängig von Tätigkeit und Branche.
  • Die häufigsten Ursachen sind Krankheiten wie Rückenleiden und psychische Erkrankungen. Sie führen in 50% der Fälle zur Berufsunfähigkeit.
  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist gering. Sie sichert nur einen Bruchteil Ihres Einkommens ab – zu wenig, um gut davon zu leben.
  • Mit der BU  schließen Sie diese Einkommenslücke. Sie erhalten die volle Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50% Berufsunfähigkeit oder längerer Krankschreibung.

 

 

Allianz -

 

Wann zahlt die BU ? und wann zahlt sie nicht ?

 

Ihre BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn...

 

  • Berufsunfähigkeit vorliegt. D.h., Sie sind infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate (bei BU Plus) bzw. 3 Jahre (bei BU Basis) außerstande, Ihren Beruf auszuüben, und üben auch keine andere Tätigkeit aus, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und
  • Sie mindestens zu 50% berufsunfähig sind oder
  • Sie voraussichtlich für mindestens 6 Monate pflegebedürftig in mindestens Pflegegrad 2 sind
  • Sie nur zeitweise – für mindestens 6 Monate am Stück – krankgeschrieben sind (bei
    entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Plus: „Leistung auch bei Krankschreibung“) und
  • Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben gemacht haben. 

Tipp: Damit Sie im Ernstfall schnell Ihre Leistung erhalten, unterstützen Sie uns bitte bei der Prüfung Ihrer Berufsunfähigkeit. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen schnell und vollständig zu.

 

 

Ihre BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Leistung nicht, wenn...

 

  • Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder bereits bestehende Krankheiten verschwiegen haben, die für eine spätere BU-Erkrankung verantwortlich sind.
  • Ihre Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit resultiert, die bei Vertragsabschluss durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen wurde.

Tipp: Für bestimmte medizinische Ausschlussklauseln kann eine Prüfoption vereinbart werden: Die Überprüfung beschränkt sich dabei auf die Ausschlussgründe, die in der Klausel vereinbart sind. Diese Option darf frühestens nach zwei Jahren und nur einmalig durchgeführt werden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ausschlussklausel aus dem Vertrag entfernt.

  • Sie nicht zu mindestens 50% berufsunfähig sind.
  • Der bedingungsgemäß vereinbarte Prognosezeitraum nicht gegeben ist. Das heißt: Wenn Sie nicht mindestens 6 Monate am Stück (bei BU Plus) aufgrund der gleichen Krankheit berufsunfähig sind oder waren.
  • Sie Ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen können.
  • Ihre Berufsunfähigkeit z.B. durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Körperverletzung oder durch einen Selbstmordversuch verursacht wurde.

 

Kontakt:

Ansgarstr. 7

49744 Geeste

 

 

Tel. Nr.: 05907 - 7126

Mobil  Nr.: 0170 - 800 6258

WhatsApp über die Telefon Nr. möglich.

Mail: g.schulte.geeste@t-online.de