Hausratversicherung
Warum brauchen Sie eine Hausratversicherung?
In einem Haushalt gibt es heute erhebliche Werte: Möbel, Elektrogeräte und Kleidung, Teppiche, Gemälde,
Schmuck und Bargeld. Und es kommt immer mehr dazu. Diesen Besitz gilt es zu sichern und zu versichern.
Jeder, ob jung oder alt, kann völlig überraschend von einem Schaden betroffen sein. Denken Sie nur an einen
Wohnungsbrand. Wer da nicht vorgesorgt hat, steht im Ernstfall vielleicht sogar mit leeren Händen da.
Deshalb sollten Sie Ihren Besitz mit einer Hausratversicherung absichern.
Was ist versichert?
Zum Hausrat gehören:
- Einrichtungsgegenstände: z.B. Möbel, Teppiche, Bilder, Gardinen,
- Gebrauchsgegenstände: z.B. Wäsche, Kleidung, Haushaltsgeräte, Stereoanlagen, Fernseher,
Bücher und Musikinstrumente,
- Verbrauchsgegenstände: z.B. Nahrungs- und Genussmittel, Heizöl.
Hierzu gehören auch:
Privat genutzte Antennenanlagen sowie Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen; in das
Gebäude eingefügte Sachen, wie z.B. sanitäre Anlagen oder Holzdecken, die Sie als Mieter oder
Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie die Gefahr
tragen; motorgetriebene Krankenfahrstühle, Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o.ä.),
sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW
beträgt, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, wenn diese nicht versicherungspflichtig sind; Kanus,
Ruder, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren, Surfgeräte, Flugmodelle, Fall- und Gleitschirme
sowie Flugdrachen; Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen;
Haustiere.
Mitversichert ist auch Hausrat, der fremdes Eigentum ist.
Mitversichert sind auch Wertsachen. Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten (z.B. Chipkarten) geladene Beträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen
sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken) sowie alle Sachen aus Silber (außer Schmucksachen, Armband- und
Taschenuhren, Münzen und Medaillen)
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Prozentsatz der
Versicherungssumme begrenzt.
Sofern sich bestimmte Wertsachen außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke (Mindestgewicht
300 kg) und außerhalb verschlossener, eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür und
außerhalb besonders vereinbarter, sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen
Sicherheitsmerkmalen befinden, gelten zusätzliche besondere Entschädigungsgrenzen.
Die Entschädigung ist dann je Versicherungsfall begrenzt:
- Bargeld 2.000 EUR (ausgenommen Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt)
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere 5.000,- EUR,
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen
sowie alle Sachen aus Gold oder Platin 30.000,- EUR.
Wogegen versichern wir?
Feuer
Im Rahmen der Gefahr Feuer sind Schäden am Hausrat, der durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung,
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (nicht jedoch eines Flugmodells), seiner Teile oder seiner Ladung
zerstört oder beschädigt wird oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommt, versichert.
Einbruchdiebstahl
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung zu Hause und unterwegs, sowie Vandalismus nach einem
Einbruch sind versichert. Einbruchdiebstahl liegt unter anderem vor, wenn der Dieb in ein Gebäude oder eine
Wohnung einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder Werkzeug eindringt. Raub liegt z.B. vor,
wenn Gewalt gegen Sie angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen
auszuschalten. Vandalismus liegt z.B. vor, wenn der Täter mit Gewalt in das Gebäude oder die Wohnung
eingedrungen ist und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Leitungswasser
Entschädigung wird geleistet für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes
Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden.
Leitungswasser ist Wasser, das aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit
verbundenen Schläuchen; Einrichtungen, die mit dem Rohrsystem verbunden sind oder aus deren Wasser
führenden Teilen; Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung; Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpenoder
Solarheizungsanlagen, bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Als Leitungswasser gilt auch Wasserdampf und Wärme tragende Flüssigkeiten, z.B. Sole, Öle, Kühl- oder
Kältemittel. Versichert sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und Leitungswasser führenden
Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, wenn Sie diese
Anlagen oder Rohre als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben
und für sie die Gefahr tragen.
Sturm und Hagel
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden an versicherten Sachen, die durch die unmittelbare
Einwirkung von Sturm oder Hagel entstehen oder dadurch hervorgerufen werden, dass der Sturm
Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf die versicherten Sachen wirft, oder die Folge eines
versicherten Sturm- oder Hagelschadens sind, z.B. wenn Regen durch ein von Sturm oder Hagel
beschädigtes Dach eindringt.
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (d.h.
Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). Bei Hagel braucht diese Voraussetzung nicht gegeben zu
sein.
Allgefahrendeckung Zuhause
Zusätzlich entschädigt werden versicherte Sachen, wenn diese durch eine andere als die benannten
Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar) unvorhergesehen zerstört
oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist beschränkt auf 5.000,00 EUR.
Bei Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. Mobiltelefon, Smartphone, Tablet, Laptop,
Desktop, Monitor) und Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Beamer, Hifi-Anlagen) sind wir berechtigt,
Naturalersatz zu leisten.
Naturalersatz bedeutet, dass Sie im Leistungsfall durch einen von uns beauftragten Dienstleister ein
mindestens gleichwertiges Ersatzgerät erhalten.
Für die Allgefahrendeckung besteht kein Außenversicherungsschutz.
Ausgeschlossen sind Schäden
- die Personen unmittelbar verursacht haben. Dies gilt nicht bei einfachem Diebstahl, Sengschäden sowie
Fahrzeuganprall.
- durch Verfall, normale Abnutzung und Verschleiß, natürliche Veränderung sowie Witterungs- und sonstige
Umwelteinflüsse.
- durch mangelhafte Bauausführung und Wartung.
- durch Be- oder Verarbeitung.
- durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sache.
- durch Beschlagnahme, Enteignung oder Verfügung durch hoheitliche Maßnahmen.
- die Haustiere und gezähmte Tiere verursacht haben.
- die Schädlinge, Ungeziefer und Mikroorganismen verursacht haben.
- durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch.
- durch die die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt wird (Schönheitsschäden).
Die Beschädigung folgender Sachen ist ausgeschlossen:
- Wertsachen. Dies gilt auch für den Diebstahl von Wertsachen.
- Die gesamte Verglasung des Gebäudes sowie die Innenverglasung (z.B. Spiegel). Dies gilt auch
für Sachen aus glasähnlichen Kunststoffen wie z.B. Plexi- oder Acryl- Glas.
- Fahrräder, Fahrradanhänger und Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor. Dies gilt auch für deren Diebstahl.
- Sehhilfen.
- Tiere.
- Datenträger aller Art mit den darauf befindlichen Programmen.
Überspannungsschäden durch Gewitter
Versichert sind Überspannungsschäden durch Gewitter, die an elektrischen Geräten, wie z.B. CD-Player,
Videorekorder, Fernseh- und Radioapparaten oder PCs, entstehen.
Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Regenableitungsrohren
Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die durch Wasser, das aus Aquarien, Wasserbetten oder
Regenableitungsrohren, die innerhalb von Gebäuden verlegt sind, bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört
oder beschädigt werden.
Diebstahl von Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen
Ersetzt werden auch Schäden durch Diebstahl von privat genutzten Antennenanlagen, Markisen sowie
technischen, optischen und akustischen Sicherungsanlagen, die ausschließlich der versicherten Wohnung
dienen.
Gartendeckung
Wir leisten Entschädigung, wenn innerhalb des Versicherungsgrundstückes versicherte, Ihnen gehörende
Sachen, die sich üblicherweise im Garten befinden, durch Diebstahl entwendet werden.
Als versicherte Sachen gelten z.B.:
- Gartenmöbel
- Sonstige Sachen, die für die Nutzung im Garten hergestellt wurden und dauerhaft im Garten stehen oder
dort genutzt werden. Hierzu gehören z.B. mobile Wäschespinnen, Grillgeräte, Zierbrunnen, serienmäßig
produzierte Skulpturen und Plastiken und Pflanzen in Zierkübeln und Garteninventar, das für die Nutzung im
Garten hergestellt und dauerhaft im Garten steht oder dort genutzt wird (zum Beispiel serienmäßig
produzierte Skulpturen und Plastiken, Zierbrunnen, mobile Wäschespinnen).
- Gartengeräte, die zur Pflege des Gartens dienen. Hierzu gehören z.B. Rasenmäher, Heckenscheren,
Baumsägen, Leitern, Rechen und Schaufeln, sowie elektrisches Zubehör wie Ladestation.
- Sachen, die üblicherweise im Garten gelagert werden (z.B. Brennholz, Komposter, Heizstrahler).
Sonstiger Hausrat, der sich üblicherweise in einem Garten befindet ist ebenfalls gegen Diebstahl versichert.
Hierzu gehören z.B.:
- Wäsche und Kleidung, die zum Trocknen oder Lüften im Garten aufgehängt ist.
- Kinderspielzeug sowie Spielgeräte (z.B. Schaukeln, Wippen, Trampolins, Klettergerüste)
- Auf dem Grundstück gelagerte Sportgeräte (z.B. Ruderboote, Surfbretter, Gleitschirme)
Zudem besteht Versicherungsschutz für Feuer-. Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden an:
- Gartenmöbel und Garteninventar, das für die Nutzung im Garten hergestellt und dauerhaft im Garten steht
oder dort genutzt wird (serienmäßig produzierte Skulpturen und Plastiken, Zierbrunnen, mobile
Wäschespinnen, Grillgeräte).
- Gartengeräte, die zur Pflege des Gartens dienen (z.B. Rasenmäher).
Die Entschädigung je Versicherungsfall ist begrenzt auf 5000,00 EUR.
Hotelkosten
Das sind die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon),
wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf
einen bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden solange ersetzt, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von
einem Jahr.
Kosten für Bewachung
Versichert sind die Kosten für die Bewachung des Versicherungsortes, solange Schließvorrichtungen oder
sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten, längstens für die Dauer von 7 Tagen.
Rückreisemehrkosten aus dem Urlaub
Ersetzt werden Ihnen die Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig
Ihre Urlaubsreise abbrechen oder unterbrechen und an den Schadensort und ggf. zurück an den Urlaubsort
reisen.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000,00 EUR übersteigt und Ihre
Anwesenheit am Schadensort notwendig macht.
Als Urlaubsreise gilt jede Reise mit einer Dauer von mindestens 4 Tagen und höchstens 6 Wochen, die Sie
aus privaten Gründen unternehmen. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt,
entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort. Wir
übernehmen auch die Organisation der Reise, soweit es die Verhältnisse zulassen.
Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
Das sind die Kosten für einen Umzug, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung durch einen
Versicherungsfall dauerhaft unbewohnbar geworden ist und Sie deswegen umziehen müssen.
Außenversicherung
Soweit sich versicherte Sachen vorübergehend (bis zu 6 Monate) außerhalb der Wohnung befinden, sind
diese weltweit versichert, z. B. Sachen, die zur Reinigung oder Reparatur gegeben werden, die auf Reisen ins
Hotel mitgenommen werden. Für Wertsachen gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Die Entschädigung für die Außenversicherung ist jedoch insgesamt je Versicherungsfall auf 40 Prozent der
Versicherungssumme begrenzt.
Sportgeräte und Sportausrüstung/-kleidung dauerhaft außerhalb der Wohnung
Versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören und
der Ausübung einer Sportart dienen, sind weltweit versichert, wenn sie sich in einem abgeschlossenen Raum
oder einem verschlossenen und gegen Diebstahl gesicherten Behältnis befinden.
Unbewohntsein der Wohnung
Versicherungsschutz besteht für eine ständig bewohnte Wohnung auch dann, wenn sie bis zu 6 Monaten
unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird.
Deckung für Wertsachen im Bankschließfach
Für Wertsachen besteht innerhalb Deutschlands auch im Schließfach eines Tresorraumes oder
Geldschrankes einer Bank Versicherungsschutz. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf
20.000,00 Euro begrenzt. Die im Schließfach befindlichen Wertsachen sind nicht in der Hausrat-
Versicherungssumme zu berücksichtigen (Erstrisikodeckung). Befinden sich die Wertsachen vorübergehend
außerhalb des Schließfachs, sind diese weltweit im Rahmen der Außenversicherung gedeckt.
Arbeitszimmer in der Wohnung
Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, wenn sie
ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (Arbeitszimmer).
Versichert sind auch Handelswaren, die Ihrem Beruf oder Gewerbe oder dem Beruf oder Gewerbe einer mit
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Die Entschädigung für Handelswaren ist begrenzt auf 3.000,00 Euro je Versicherungsfall.
Verzicht auf Anrechung der groben Fahrlässigkeit
Wir verzichten auf die Kürzung der Versicherungsleistung, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig
herbeiführen.
Erhöhte Vorsorgeversicherung
Der Vorsorgebetrag erhöht sich auf 20 Prozent der Versicherungssumme, wenn der
Unterversicherungsverzicht vereinbart ist.
Vorsorgeversicherung bei Auszug Ihrer Kinder
Wenn Ihre Kinder innerhalb Deutschlands einen eigenen Haushalt gründen, besteht auch dort bis zum Ende
des laufenden Versicherungsjahres, mindestens jedoch für 6 Monate Versicherungsschutz. Nach diesem
Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz nur bei Abschluss einer eigenen Hausratversicherung.
Als Ihre Kinder gelten neben leiblichen Kindern und Adoptivkindern auch Ihre Stief- und Pflegekinder. Dazu
gehören auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
leben. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis zum Auszug mit
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fremdes Eigentum ist nur versichert, wenn es der Einrichtung, dem Gebrauch oder Verbrauch des Kindes
dient. Versicherungsschutz besteht nur, soweit keine Leistungen aus anderen Versicherungsverträgen
beansprucht werden können.
FahrradPlus
Entschädigt werden auch Schäden durch Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nachweislich zur Zeit des
Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war oder sich in einem verschlossenen
Kraftfahrzeug (nicht Kfz-Anhänger) befand.
Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o.ä.),
sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW
beträgt.
Die mit dem Fahrrad lose verbundenen Sachen, die regelmäßig seinem Gebrauch dienen, sind nur versichert,
wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind. Der Diebstahl von Fahrradanhängern ist
jedoch auch dann versichert, wenn diese nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen wurden.
Die Entschädigung ist auf den vereinbarten Betrag je Fahrrad begrenzt.
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert des gesamten Hausrats entsprechen, also dem Betrag,
der für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrats aufgewendet werden müßte. Ist die
Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt Unterversicherung vor, und der Schaden wird nur anteilmäßig
ersetzt.
Einen Abzug wegen Unterversicherung können Sie vermeiden, indem Sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine
Versicherungssumme von mindestens 650,- EUR vereinbaren. Jeder Schaden wird dann bis zur Höhe der
Versicherungssumme voll ersetzt. Eine entsprechend höhere Versicherungssumme sollten Sie vereinbaren,
wenn Sie teurer eingerichtet sind.
Zur Anpassung an Wertänderungen des Hausrats erhöht oder vermindert sich die Versicherungssumme
entsprechend der Preisentwicklung. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine kostenfreie Vorsorgeversicherung von
10 % der Versicherungssumme.
Ein Angebot und die Berechnung der Versicherung mit den jeweiligen Beiträgen erfolgt nach Ihren persönlichen Vorgaben und Leistungswünschen.
Kontakt:
Ansgarstr. 7
49744 Geeste
Tel. Nr.: 05907 - 7126
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