Die Riester-Rente wurde am 1. Januar 2002 eingeführt.
Um die private Rente zu stärken, belohnt der Staat seitdem die Vorsorge von Riester-Sparern in Form von Zulagen und Steuervorteilen.
Alle geleisteten Beiträge bis 2.100 Euro können darüber hinaus als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Die Zulagen sind seit der Einführung der Riester-Rente deutlich angestiegen, von 38 Euro auf 154 Euro pro Jahr bis 2017 (ab 2018: 175 Euro). Um die Förderung in voller Höhe zu erhalten, mussten Sparer zwischen 2002 und 2003 ein Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Seit 2008 müssen sie mindestens vier Prozent des Bruttoverdienstes aus dem Vorjahr ansparen, um die volle Förderung vom Staat zu bekommen.
Auch bei den Kinderzulagen hat sich etwas getan: Pro kindergeldberechtigtes Kind gab es 2002 nur 46 Euro Förderung jährlich. Bis 2008 kletterte die Summe für Eltern auf 185 Euro pro Kind im Jahr. Seitdem gibt es für alle Kinder, die nach 2008 geboren wurden, jedes Jahr sogar 300 Euro für die Eltern.
Die RiesterRente ist ein wichtiger Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Alter.
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