Der Unfallschutz mit Geld-zurück-Garantie

Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung

 

Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall. Schützen Sie sich und Ihre Familie mit einer Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR).

  • Bestmöglicher Schutz: Wir zahlen schon ab 1% Invalidität, ab 35% Invalidität die doppelte und ab 70% Invalidität sogar die fünffache Leistung.
  • Weltweit, rund um die Uhr: Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle ab – wir hingegen sichern Sie 24 Stunden, wo auch immer Sie sind.
  • Individuelle Absicherung: Passend zu Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihrem Absicherungsbedarf bieten wir Ihnen den optimalen Versicherungsschutz.

Sicherheit und ein finanzielles Polster

 

Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung – egal, ob etwas passiert oder nicht: Zum vereinbarten Vertragsende erhalten Sie Ihre Beiträge (ohne Versicherungssteuer, bei jährlicher Zahlung) garantiert zurück, plus einer Überschussbeteiligung.

 

Wichtig:

 

Zusätzlich zum Versicherungsschutz bei Unfällen erwerben Sie bei der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung einen Anspruch auf Rückzahlung Ihrer geleisteten Beiträge im Erlebens- oder Todesfall. Der Rückzahlungsanspruch entspricht bei jährlicher Zahlung dem von Ihnen gezahlten Beitrag abzüglich der Versicherungssteuer (derzeit 3,8%). Bei Verträgen mit Zahlung eines Einmalbeitrages entspricht er dem eingezahlten Betrag.

Die Leistungen aus der Beitragsrückzahlung garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.

 

Wann leistet die private Unfallversicherung, wann nicht?

Allianz - Blauer Hacken

Ihre Unfallversicherung leistet, wenn …

  • Sie aufgrund eines Unfalles eine bleibende Beeinträchtigung davontragen. Aus der Akutleistung erhalten Sie auch dann Geld, wenn nichts zurück bleibt.
  • der Unfall durch eine Eigenbewegung passiert, z.B. wenn Sie beim Gehen umknicken und sich das Fußgelenk brechen oder sich beim Hinknien das Kreuzband reißen.
  • der Unfall durch erhöhte Kraftanstrengung passiert, wie etwa ein Muskelriss durch schweres Heben.
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen passieren, wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Einnahme von Medikamenten oder Alkoholkonsum (nicht das Führen eines Kfzs ab 1,1 Promille)
  • Schäden durch Impfungen und Vergiftungen (außer durch Nahrungsmittel) entstehen, sowie durch Zeckenstich übertragene Infektionen.
  • unfreiwillige Gesundheitsschäden entstehen, z.B. durch Dämpfe und Gase sowie Entzug von Flüssigkeit oder Sauerstoff.
  • Sie erfrieren, ersticken oder ertrinken.
  • Sie gefährlichere Hobbies, wie z.B. Tauchen, Motorradfahren oder Reiten ausüben und dabei einen Unfall erleiden. Diese sind ganz ohne Risikozuschlag mitversichert.
  • Gesundheitsschäden durch die Rettung von Menschenleben entstehen.
  • ein neues Familienmitglied dazukommt (Familienvorsorge): Ehepartner, Neugeborene und Adoptivkinder sind ab dem Zeitpunkt der Heirat, Geburt oder Adoption bis zu einem Jahr ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Allianz - Blaues Kreuz

Ihre Unfallversicherung leistet nicht, wenn …

  • Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum oder Alkoholkonsum beim Führen eines Kfz ab 1,1 Promille einen Unfall erleiden.
  • der Unfall während der Ausübung einer vorsätzlich begangenen Straftat passiert
  • die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen und Heilmaßnahmen, sowie Infektionen und Nahrungsmittelvergiftungen entstehen. Ausnahme: Gesundheitsschädigungen durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie Infektionen bei Ausübung des Berufes oder Ehrenamts sind mitversichert.
  • Sie einen Unfall beim Führen eines Luftfahrzeuges oder Luftsportgerätes (z.B. Paragliden) oder bei der Teilnahme an lizenzpflichtigen Fahrveranstaltungen mit Kfz erleiden. Ausnahme: Unfälle bei lizenzfreien Rennen mit Kfz, wie z.B. privates Go-Kart fahren sind mitversichert.

Eine private Unfallversicherung ist nicht geeignet für Personen, die die Absicherung Ihres laufenden Einkommens wünschen, dies versichert die Berufsunfähigkeitsversicherung. Pflegebedürftige können keine Unfallversicherung abschließen.

 

Kontakt:

Ansgarstr. 7

49744 Geeste

 

 

Tel. Nr.: 05907 - 7126

Mobil  Nr.: 0170 - 800 6258

WhatsApp über die Telefon Nr. möglich.

Mail: g.schulte.geeste@t-online.de